Hinweisgeberschutzgesetz (Whistleblowing) und Meldewege

 

Ab dem 17.12.2023 sind wir als Beschäftigungsgeber in Deutschland aufgrund der Größe von mehr als 50 Beschäftigten gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) dazu verpflichtet, eine Meldestelle für Hinweisgeber einzurichten.

Dieser Pflicht kommen wir wie folgt nach:

 

Haus Waldeck Pflegeheim im Kurgebiet Bad Bramstedt GmbH unterhält gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine interne Meldestelle nach §§ 12 ff HinSchG.

 

Sie haben als berechtigte hinweisgebende Person gemäß § 1 HinSchG die Möglichkeit über einen besonders geschützten Informationskanal Meldungen zu tätigen, die nach Ihrer persönlichen Auffassung gemäß § 2 HinSchG Verstöße zum Gegenstand haben, die insbesondere strafbewehrt sind.

 

Ferner können Sie gerne Meldungen über Verstöße vornehmen, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.

 

Unsere interne Meldestelle ist die Rechtsanwaltskanzlei

 

Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte I Notar

Grabenstraße 12 I Kortumhaus

44787 Bochum

 

Telefon +49 (0)234 57 95 21 0

Telefax +49 (0)234 57 95 21 21

E-Mail hinweisgeber@ulbrich-kaminski.de

 

Sie können dort gemäß § 16 Absatz 3 HinSchG Verstöße der vorgenannten Art mündlich oder in Textform äußern. Mündliche Meldungen sind entweder per Telefon oder mittels einer anderen Art der Sprachübermittlung möglich. Nach Ihrer Meldung wird das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren durch die interne Meldestelle durchgeführt.